Pressartikel

Reaktion auf das neue „Corona-Gesetz“ vom 21. April 2021

Das am 21. April 2021 im Schnellverfahren durch Bundestag und Bundesrat gegangene neue Infektionsschutzgesetz wird von der DGfdB kritisch bewertet, besonders im Hinblick auf die Eingruppierung von Schwimmbädern als „Freizeiteinrichtungen“ gemeinsam mit Clubs und Bordellen.



Datum
26.04.2021
Rubrik
Presse