Pressartikel
Reaktion auf das neue „Corona-Gesetz“ vom 21. April 2021
Das am 21. April 2021 im Schnellverfahren durch Bundestag und Bundesrat gegangene neue Infektionsschutzgesetz wird von der DGfdB kritisch bewertet, besonders im Hinblick auf die Eingruppierung von Schwimmbädern als „Freizeiteinrichtungen“ gemeinsam mit Clubs und Bordellen.