Betriebsorganisation
Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht
Wenn ein Schwimmbad erst einmal errichtet ist, muss es jahrzehntelang auch sicher betrieben werden. Eine wichtige Grundlage für den Bäderbetrieb ist die Aufbau- und Ablauforganisation.
In diesem Fachbereich wird die Organisation des gesamten Betriebs abgebildet – angefangen von den Anforderungen aus der Verkehrssicherungspflicht über die Erstellung und Verteilung von Verfahrensanweisungen bis hin zur Organisation und Durchführung der Aufsicht.
Die Aufsicht ist ein zentrales Thema der Betriebsorganisation, nicht nur in Hallen- und Freibädern, sondern auch in Naturbädern. Hierzu gehört ebenfalls der Betrieb von Badestellen und der Umgang mit offenen Badegewässern. Die wichtigste Richtlinie hierzu ist die Richtlinie DGfdB R. 94.05 „Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflichten in öffentlichen Bädern während des Bäderbetriebs“.
Die technische Unterstützung, z. B. durch Videoüberwachung oder durch Ertrinkenden-Erkennungssysteme, spielt ebenfalls eine Rolle. Schulen, Vereine und Kindertagesstätten sind wichtige Nutzergruppen von Bädern, hier sind vielfältige Fragen der Aufsicht und der Haftung, aber auch der Organisation zu beachten.
Das Thema „Betriebsorganisation“ wird in der DGfdB durch den Arbeitskreis Organisation bearbeitet, der auch den DGfdB Fachbericht Pandemieplan Bäder erarbeitet hat.