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R 94.05 Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern während des Badebetriebes (PDF)
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Produktbeschreibung
DGfdB Richtlinie R 94.05 Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern während des Badebetriebes, Hrsg. Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., Essen, April 2015, 7 Seiten, Gewicht: 22 g
Inhaltsangaben
Vorbemerkungen
Diese Richtlinie der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V., Essen, wurde durch den Arbeitskreis Organisation und den Arbeitskreis Schwimmbadpersonal, in dem der Bundesverband Deutscher Schwimmmeister e.V. vertreten ist und des Ausschusses Bäderbetrieb in Abstimmung mit dem Deutschen Sauna-Bund e. V., Bielefeld, erarbeitet. Diese Richtlinie gilt nicht für natürliche Badegewässer.
Inhalte
1. Vorbemerkungen
2. Geltungsbereich
3. Begriffsbestimmungen
3. Inhalt und Organisation der Verkehrssicherungspflicht
3.1 Inhalt der Verkehrssicherungspflicht
3.2 Organisation der Verkehrssicherungspflicht
4. Aufsichtsarten
4.1 Betriebsaufsicht
4.2 Beaufsichtigung des Badebetriebs
4.2.1 Wasseraufsicht
4.2.2 Überwachung der Bereiche, die den Badegästen zugänglich sind
5. Personaleinsatz
5.1 Allgemeine Anforderungen an das Personal für die Beaufsichtigung des Badebetriebs
5.2 Anforderungen an die Rettungsfähigkeit
5.3 Qualifikation des Personals für die Beaufsichtigung des Badebetriebs
5.4 Organisation der Beaufsichtigung des Badebetriebs
5.5 Kooperationen
6. Durchführung der Beaufsichtigung des Badebetriebs
6.1 Durchführung der Wasseraufsicht
6.2 Durchführung der Überwachung der Bereiche, die den Badegästen zugänglich sind
7. Aufsicht in speziellen Bädern
7.1 Aufsicht an Schwimm- und Badebecken
7.2 Schwitzräume
8. Besondere Regelungen
9. Vereins-, Schul- und Gruppenbetrieb
9.1 Schulschwimmen
9.2 Vereins- und Gruppenschwimmen
Anhang 1 „Die Kombinierte Rettungsübung zum Nachweis der Rettungsfähigkeit“ (normativ)
Anhang 2 Leitung und Aufsicht (informativ)
A 2.1 Allgemeines
A 2.2 Qualifikation des Aufsichtspersonals
A 2.3 Die Organisation der Wasseraufsicht
A 2.4 Personalzuordnung